Börsenteilnehmer und Effektenhändler unterliegen Meldepflichten, aus denen zusätzliche nützliche Informationen für die Handelsüberwachung entstehen.
Transaktionsmeldungen
Börsenteilnehmer und Effektenhändler haben gemäss bundesrechtlicher Vorgaben die für die Transparenz des Effektenhandels erforderlichen Meldungen zu erstatten. Die Handelsüberwachungsstelle muss alle meldepflichtigen Abschlüsse nachvollziehen können – daher ist die Datenqualität der Meldungen von grosser Bedeutung. Die Meldestelle fungiert als Anlaufstelle und nimmt die Transaktionsmeldungen entgegen. Der Zugang erfolgt über die Member Section.