Erreicht ein Investor einen bestimmten Stimmrechtsanteil an einem kotierten Unternehmen, hat er die Veränderung nach bundesrechtlichen Vorgaben sowohl der Offenlegungsstelle als auch dem Unternehmen zu melden. Dieses wiederum ist verpflichtet, die Information über die Offenlegungsstelle zu publizieren.
Sinn und Zweck
Die Offenlegung von Beteiligungen macht transparent, wer wieviel Kontrolle über ein kotiertes Unternehmen hat. Wenn sich die Besitz- und Stimmrechtsverhältnisse wesentlich verändern, kann das für die Entwicklung des Börsenkurses relevant sein. Daher spiegelt unsere offen zugängliche Übersicht über bedeutende Aktionäre den jeweiligen Stand bezüglich bedeutender Beteiligungen an kotierten Unternehmen.
Meldepflicht Investor
Meldepflichtig sind Investoren, die den Grenzwert von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 33⅓, 50 oder 66⅔ Prozent der Stimmrechte an einem Unternehmen erreichen, über- oder unterschreiten. Der Investor — eine Person, eine Gruppe oder ein Fonds — hat innerhalb von vier Börsentagen eine Meldung an das Unternehmen und an die Offenlegungsstelle zu machen.
Meldepflicht Unternehmen
Das zweistufige Meldeverfahren bindet das Unternehmen in den Prozess mit ein: Es ist verpflichtet, die vom Investor erhaltene Offenlegungsmeldung innerhalb von zwei Börsentagen über die Online-Plattform der Offenlegungsstelle zu publizieren.