Medienmitteilung

31.05.2024

Busse gegen Youngtimers AG

Die Sanktionskommission von SIX Group AG hat gegen Youngtimers AG eine Busse von CHF 200’000 wegen einer vorsätzlichen Verletzung der Vorschriften zur Rechnungslegung ausgesprochen.

Die für die Überwachung und Durchsetzung der börsenrechtlichen Pflichten von kotierten Gesellschaften zuständige SIX Exchange Regulation AG (SER) eröffnete nach Durchführung einer Vorabklärung eine Untersuchung gegen Youngtimers AG. Auslöser war das Versäumnis einen konsolidierten Jahresabschluss für das Jahr 2022 zu erstellen. Nach Abschluss eines umfassenden Untersuchungsverfahrens überwies SER einen Sanktionsantrag an die Sanktionskommission von SIX Group AG. Diese hat Youngtimers AG mit Entscheid vom 13. März 2024 mit CHF 200’000 gebüsst. Nachdem Youngtimers AG auf die Ergreifung eines Rechtsmittels verzichtet hat, ist der Entscheid der Sanktionskommission der SIX Group AG in Rechtskraft erwachsen.

Youngtimers AG hat es versäumt, einen konsolidierten Jahresabschluss für das Jahr 2022 vorzulegen, und hat fälschlicherweise die Vorperiode 2021 rückwirkend an die nicht konsolidierte Darstellung angepasst. Dies führte zu mehreren Folgefehlern. Dadurch verletzte Youngtimers AG den anwendbaren Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und damit die Pflichten gemäss Art. 51 des Kotierungsreglements in Verbindung mit Art. 6 der Richtlinie Rechnungslegung.

Das Verschulden wurde als vorsätzlich und die Verletzung insgesamt als  schwer beurteilt. Bei der Festsetzung der Bussenhöhe berücksichtigte die Sanktionskommission von SIX Group AG auch die Auswirkungen der Sanktion auf den Betroffenen und das Verhalten in den vergangenen Jahren.