Medienmitteilung

11.04.2024

Dekotierung Talenthouse AG, Baar ZG – Erstreckung der aufschiebenden Wirkung

Das Regulatory Board der SIX Group hat am 3. Juli 2023 die Dekotierung sämtlicher an SIX Swiss Exchange AG kotierter Namenaktien der Talenthouse AG (Valoren-Nr. 1’081’986 / ISIN CH0010819867) mit einem Nennwert von je CHF 0.10 gemäss Art. 58 Abs. 1 Ziff. 2 Kotierungsreglement (KR) infolge der ernsthaft in Frage stehenden Zahlungsfähigkeit beschlossen. SER hat im Anschluss daran mit Medienmitteilung vom 8. August 2023 informiert, dass die Dekotierung der Talenthouse AG per 9. November 2023 erfolgt und der letzte Handelstag an SIX Swiss Exchange AG der 8. November 2023 ist.

Talenthouse AG hat den Dekotierungsentscheid an die Beschwerdeinstanz der SIX Group weitergezogen. Die bis zum 18. März 2024 von der Beschwerdeinstanz gewährte aufschiebende Wirkung wurde mit Verfügung vom 9. April 2024 bis zum Entscheid der Beschwerdeinstanz verlängert. Der Handel der Aktien der Talenthouse AG bleibt bis auf Weiteres eingestellt.

Folglich wird die Dekotierung der Talenthouse AG bis auf Weiteres aufgeschoben.

Der Entscheid betreffend die Dekotierung der Talenthouse AG ist auf der Webseite von SER verfügbar.

Die anwendbare Richtlinie ist über folgenden Link abrufbar.