Medienmitteilung

12.02.2024

Busse gegen Blackstone Resources AG nach Schiedsentscheid rechtskräftig

Das Schiedsgericht von SIX Group AG hat die von Blackstone Resources AG erhobene Beschwerde gegen einen Entscheid der Sanktionskommission von SIX Group AG abgewiesen. Der Entscheid der Sanktionskommission, mit welchem Blackstone Resources AG zur Zahlung einer Busse von CHF 250’000 wegen grobfahrlässiger Verletzungen der Vorschriften zur Rechnungslegung verurteilt wurde, ist damit rechtskräftig.

Mit Entscheid vom 22. März 2022 hatte die Sanktionskommission von SIX Group AG gegen Blackstone Resources AG wegen grobfahrlässiger Verletzungen des Rechnungslegungsstandards IFRS eine Busse von CHF 250'000 ausgesprochen. Die Sanktionskommission stellte schwere Fehler bezüglich der Bilanzierung von Goodwill, der Konsolidierung einer Tochtergesellschaft sowie der buchhalterischen Behandlung des Verkaufs dieser Tochtergesellschaft fest.

Gegen diesen Entscheid erhob Blackstone Resources AG am 24. Mai 2022 Beschwerde beim Schiedsgericht von SIX Group AG. Mit Endschiedsspruch vom 4. Dezember 2023 hat das Schiedsgericht die Klage abgewiesen und den Entscheid der Sanktionskommission vollumfänglich bestätigt.

Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist der Entscheid des Schiedsgerichts in Rechtskraft erwachsen.

Die Namenaktien der Blackstone Resources AG wurden zwischenzeitlich per 13. Oktober 2022 von der SIX Swiss Exchange AG dekotiert.