Medienmitteilung

20.12.2023

Dekotierung Talenthouse AG, Baar ZG – Verlängerung der aufschiebenden Wirkung, Sistierung des Beschwerdeverfahrens und Einstellung des Handels der Aktien

Das Regulatory Board der SIX Group hat am 3. Juli 2023 die Dekotierung sämtlicher an SIX Swiss Exchange AG kotierter Namenaktien der Talenthouse AG (Valoren-Nr. 1’081’986 / ISIN CH0010819867) mit einem Nennwert von je CHF 0.10 gemäss Art. 58 Abs. 1 Ziff. 2 Kotierungsreglement (KR) infolge der ernsthaft in Frage stehenden Zahlungsfähigkeit beschlossen. SER hat im Anschluss daran mit Medienmitteilung vom 8. August 2023 informiert, dass die Dekotierung der Talenthouse AG per 9. November 2023 erfolgt und der letzte Handelstag an SIX Swiss Exchange AG der 8. November 2023 ist.

Talenthouse AG hat den Dekotierungsentscheid an die Beschwerdeinstanz der SIX Group weitergezogen. Die ursprünglich von der Beschwerdeinstanz gewährte aufschiebende Wirkung bis zum 15. Januar 2024 wurde mit Verfügung vom 19. Dezember 2023 bis zum 18. März 2024 verlängert. Des Weiteren wird das Beschwerdeverfahren bis am 18. März 2024 sistiert und der Handel der Aktien der Talenthouse AG am 28. Dezember 2023 nach Börsenschluss bis auf Weiteres eingestellt.

Folglich wird die Dekotierung der Talenthouse AG bis auf Weiteres aufgeschoben.

Der Entscheid betreffend die Dekotierung der Talenthouse AG ist auf der Webseite von SER verfügbar.

Die anwendbare Richtlinie ist über folgenden Link abrufbar.