Medienmitteilung

03.08.2023

Busse gegen Airesis SA

Die Sanktionskommission von SIX Group AG hat gegen Airesis SA eine Busse von CHF 50’000 wegen einer grobfahrlässigen Verletzung der Vorschriften zur Ad hoc-Publizität ausgesprochen.

Die für die Überwachung und Durchsetzung der börsenrechtlichen Pflichten von kotierten Gesellschaften zuständige SIX Exchange Regulation AG (SER) eröffnete, nach Durchführung einer Vorabklärung, am 22. Dezember 2022 eine Untersuchung gegen Airesis SA. Auslöser war eine Ad hoc-Mitteilung vom 12. April 2022. Nach Abschluss eines umfassenden Untersuchungsverfahrens überwies SER einen Sanktionsantrag an die Sanktionskommission von SIX Group AG. Diese hat Airesis SA mit Entscheid vom 11. Mai 2023 mit CHF 50’000 gebüsst. Nachdem Airesis SA auf die Ergreifung eines Rechtsmittels verzichtet hat, ist der Entscheid der Sanktionskommission der SIX Group AG in Rechtskraft erwachsen.

Die Sanktionskommission der SIX Group AG ist dem Sanktionsantrag von SER betreffend die gerügten Verstösse gegen das Kotierungsreglement (KR) und der Richtlinie Ad hoc-Publizität (RLAhP) im Wesentlichen gefolgt. Es wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung von kursrelevanten Tatsachen am 7. April 2022 durch eine Tochtergesellschaft von Airesis SA via LinkedIN sowie die anschliessende Publikation derselben kursrelevanten Tatsachen durch Airesis SA am 12. April 2022 verspätet erfolgte und damit eine Verletzung von Art. 53 KR im Zusammenhang mit den Art. 5 und 6 RLAhP darstellt.

Das Verschulden wurde als grobfahrlässig und die Verletzung insgesamt als schwer beurteilt. Bei der Festsetzung der Bussenhöhe berücksichtigte die Sanktionskommission von SIX Group AG auch die Sanktionsempfindlichkeit des Betroffenen.