Medienmitteilung

06.06.2023

Busse gegen Tornos Holding AG nach Bundesgerichtsentscheid rechtskräftig

Das Bundesgericht hat die von Tornos Holding AG erhobene Beschwerde gegen einen Entscheid des Schiedsgerichts der SIX Group abgewiesen. Damit ist der Entscheid des Schiedsgerichts, mit welchem Tornos Holding AG zur Zahlung einer Busse in Höhe von CHF 300'000 wegen Verletzung von Rechnungslegungsvorschriften verurteilt wurde, in Rechtskraft erwachsen.

Mit Entscheid vom 26. März 2020 hatte die Sanktionskommission der SIX Group AG gegen Tornos Holding AG wegen schuldhafter Verletzungen der Vorschriften und damit Art. 51 des Kotierungsreglements sowie Art. 6 der Richtlinie Rechnungslegung eine Busse von CHF 500’000 ausgesprochen.

Die Sanktionskommission stellte fest, dass Tornos Holding AG durch die unzulässige Beibehaltung und Teilauflösung einer Rückstellung für Personalvorsorgeverpflichtungen gegen Swiss GAAP FER verstossen hat und dass dadurch die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zeigten.

Gegen diesen Entscheid erhob Tornos Holding AG im April 2020 einerseits Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. In der Beschwerde wurde geltend gemacht, dass das Bundesverwaltungsgericht und nicht das Schiedsgericht der SIX Group AG für die Überprüfung des Sanktionsentscheids zuständig sei. Mit Urteil vom 16. Februar 2021 trat das Bundesverwaltungsgericht auf die Beschwerde nicht ein.

Zeitgleich leitete Tornos Holding AG ein Verfahren vor dem Schiedsgericht der SIX Group AG ein, welches zunächst bis zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts sistiert wurde. Nachdem das Schiedsverfahren wieder aufgenommen wurde, erliess das Schiedsgericht am 20. Dezember 2022 seinen Endschiedsspruch. Darin hat es die Feststellungen der Sanktionskommission zur Verletzung der Rechnungslegungsvorschriften bestätigt, die Busse aber u.a. aufgrund der Sanktionsempfindlichkeit der Tornos Holding AG auf CHF 300'000 reduziert.

Gegen diesen Schiedsentscheid hat Tornos Holding AG Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Mit Urteil vom 24. Mai 2023 hat das Bundesgericht die Beschwerde nun abgewiesen, soweit es überhaupt darauf eintrat.

Das Schiedsurteil, mit welchem Tornos Holding AG zur Zahlung einer Busse von CHF 300'000 verurteilt wurde, ist demnach in Rechtskraft erwachsen.