Teilnehmerrevision

Teilnehmer, die direkt am Handelssystem der Schweizer Börse angeschlossen sind, haben grundsätzlich einen Revisionsbericht einzureichen. Dieser bezieht sich auf ausgewählte Bestimmungen des Regelwerks, bei denen eine Kontrolle vor Ort notwendig ist. Die Teilnehmerrevision kann durch eine externe Revisionsstelle oder unter gewissen Voraussetzungen durch die interne Revisionsstelle des Unternehmens durchgeführt werden.