Wichtiger Hinweis
Emittenten mit primärkotierten Beteiligungsrechten, d.h. Aktien und Partizipationsscheinen, müssen CONNEXOR Reporting benutzen, um die gemäss Art. 9 der Richtlinie Regelmeldepflichten vorgeschriebenen Informationen zu melden. Für den Fall, dass CONNEXOR Reporting aus technischen Gründen ausnahmsweise nicht zur Verfügung steht, können auch die nachfolgenden Online-Formulare verwendet werden.